Der sächsische Verfassungsschutz hat die fremdenfeindliche »Pegida«-Bewegung als »erwiesene extremistische Bestrebung« eingestuft. Es lägen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, »dass sich 'Pegida' im Laufe der Jahre zu einer verfassungswidrigen Bewegung entwickelt hat«, teilte das Landesamt für Verfassungsschutz am Freitag in Dresden mit. Künftig würden neben dem »Pegida«-Förderverein sämtliche Personen und Aktivitäten, von denen extremistische Bestrebungen ausgehen, in die Beobachtungen einbezogen.
»Pegida« fungiere wie ein Scharnier zwischen Extremisten und Nichtextremisten, sagte Sachsens Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian. Damit werde eine immer weiter fortschreitende Entgrenzung zwischen demokratischen, radikalen und extremistischen Positionen im gesellschaftlichen Diskurs in Sachsen befördert. »Das dadurch bedingte, immer tiefere Eindringen rechtsextremistischen Gedankenguts in die Mitte der Gesellschaft ist auf Dauer eine ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung«, sagte der Präsident des Landesamtes.
Während die Gruppierung anfangs ein heterogenes Publikum angezogen und eher gemäßigtere Forderungen und Positionen vertreten habe, seien in den Folgejahren in zunehmendem Maße »qualitativ und quantitativ radikale und zuletzt extremistische Grundüberzeugungen« übernommen worden, hieß es weiter. Die verbale sowie ideologische Radikalisierung und Enthemmung sei gewachsen, weil erwiesene Rechtsextremisten »Pegida«-Veranstaltungen wesentlich beeinflusst hätten.
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