In Sachsen sind Alten- und Pflegeheime von Samstag an verpflichtet, Besuche von Angehörigen trotz Coronavirus-Pandemie zuzulassen. Im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts seien dafür Regelungen zu erstellen, teilte das Sozialministerium am Freitag in Dresden mit. Ausnahmen vom generellen Betretungs- und Besuchsverbot konnten bereits seit dem 12. Mai praktiziert werden.
In den Alten- und Pflegeheimen gelten wie an anderen öffentlichen Orten die Bestimmungen zu Corona-Hygienemaßnahmen, zur Anzahl der Besucher, zum zeitlichen Umfang des Besuches und zur Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten. "Das Besuchsverbot war ohne Frage eine sehr harte Maßnahme", erklärte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Doch sie sei notwendig gewesen, um die besonders gefährdete Gruppe der älteren Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.
Am Samstag tritt die neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen in Kraft. Darin sind Lockerungen festgeschrieben, die wieder mehr öffentliches Leben ermöglichen. Unter anderem sollen Busreisen wieder erlaubt sein, Ferienfreizeiten für Kinder und Familienfeiern mit bis zu 50 Personen. Zudem sind Treffen mit bis zu zehn Personen möglich. Bisher durften sich nur Angehörige aus zwei Hausständen begegnen.
Die Verordnung gilt bis zum 30. Juni. Sie regelt auch die Öffnung von Hallenbädern und Saunen. Zudem können an Schulen Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern stattfinden - unter Beibehaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. In Bussen und Bahnen sowie in Geschäften gilt weiterhin eine Mundschutzpflicht.
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