Zwei Schwestern, unweit von Hannover lebend, wollten wissen, wer ihr Vater ist. Bekannt war nur: Es ist ein Samenspender. Also wandten sie sich an die Reproduktionsklinik. Das Landgericht Hannover lehnte die Auskunft ab. Begründung: Die beiden unter 16-jährigen Mädchen seien zu jung. Man fragt sich, was der Wunsch nach Aufklärung mit dem Alter zu tun hat.
Das erschloss sich auch dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nicht. Die Richter entschieden: Per Samenspende gezeugte Kinder haben einen Anspruch darauf, ihren Vater zu kennen, ganz gleich, wie alt sie sind. Eine richtige und überfällige Entscheidung. Denn bislang haben wir in der Diskussion darüber nur eine Frau oder ein Elternpaar im Blick, die sich ihren dringenden Kinderwunsch erfüllen wollen. Was legitim und verständlich ist. Ist dieser Wunsch erfüllt, scheint die Freude groß, die Welt in Ordnung, nach dem Happy End fällt der Vorhang.
Allerdings wird dabei oft vergessen, dass es sich bei dem Kind um einen Menschen handelt, der einmal wissen will: Wer bin ich? Und dazu gehört auch: Woher komme ich? Wer sind meine Vorfahren?
Über die Vatersuche wurden Bücher geschrieben, Filme gedreht. Es ist keine formale, sondern existentielle Frage. Die gerade Jugendliche in der schwierigen Phase umtreibt, wo sie sich ihrer selbst bewusst werden. Ein Mensch ist kein isoliertes Einzelwesen, sondern Glied einer Kette von Persönlichkeiten. Und was, wenn sich zwei ineinander verlieben, die vom selben Vater stammen, ohne es zu wissen?
Den Kindern ist zu ihrem guten Recht verholfen. Nun bleibt zu klären: Was wird mit den Samenspendern, die sich ihrer Anonymität nicht mehr sicher sein können. Werden sie nun mit Unterhaltsklagen überzogen?
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