Weiter Streit um Finanzierung freier Schulen
Schulstiftung der Landeskirche Sachsens mit Gesetzentwurf nicht zufriedenUm die Finanzierung der freien Schulen in Sachsen wird weiter gestritten. Ein Gesetzentwurf, den die Landesregierung aus CDU und SPD am Mittwoch beschlossen hat, sei "ein Schritt, aber nicht der Sprung", sagte Konrad Schneider, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Schulen in freier Trägerschaft (AGFS). "An den großen Knackpunkten hat sich nichts geändert", sagte Martin Herold, Vorstand der Schulstiftung der Landeskirche Sachsens. Die Abschläge bei den staatlichen Zuschüssen für die Sach- und vor allem Personalkosten der freien Schulen hätten keine Grundlage. "Die Eltern müssen weiter zahlen", sagte Anke Spröh, Sprecherin des Landeselternrats (LER). In einer Mitteilung der Elternvertretung heißt es, der Entwurf werde "den Anforderungen der sächsischen Verfassung nicht gerecht". Blieben Korrekturen aus, seien Klagen von Trägern einzelner Schulen beim Verfassungsgericht absehbar, sagte Konrad Schneider.
Die staatlichen Zuschüsse für die freien Schulen im Freistaat müssen neu organisiert werden, weil am 15. November 2013 der Verfassungsgerichtshof des Landes die bisherigen Regelungen gekippt hatte. Der von Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sieht daher weitreichende Neuregelungen vor. So wird die Wartezeit, die eine neu gegründete freie Schule bis zur vollen Finanzierung überbrücken muss, wieder von vier auf drei Jahre verkürzt. Während dieser Zeit zahlt das Land 40 Prozent der Kosten, danach rückwirkend weitere 40 Prozent. Erhöht werden auch die Zuschüsse für Lernmittel und Sachausgaben - und zwar stärker als bei der ersten Vorlage des Entwurfs Ende 2014 geplant war. Insgesamt würden die Zuschüsse pro Schüler um rund 1.000 Euro aufgestockt, sagte Kurth. Allein im Jahr 2016 steigert das Land die Zuschüsse in dem Bereich deshalb von 255 auf 327 Millionen Euro.
Umstritten bleibt aber die Höhe der vom Land übernommenen Personalkosten. Der Freistaat zahlte bisher 80 Prozent der Summe, die für Lehrer an öffentlichen Schulen anfällt und will diesen Satz auf 90 Prozent erhöhen. Damit sei es möglich, ein "schulisches Kernangebot" zu finanzieren, ohne dass Elternbeiträge erhoben werden müssten, sagte Kurth. Sie fügte hinzu, eine "Vollfinanzierung" aller Ausgaben der freien Schulen habe das Verfassungsgericht nicht gefordert. Die Ministerin gab sich überzeugt, dass der Entwurf verfassungskonform ist.
Die Träger kritisieren das Herangehen. Eine "unsachgemäße Erhebung der Kosten" führe dazu, dass tatsächlich nur 75 Prozent der Personalkosten an den Gymnasien und 65 Prozent an Oberschulen gedeckt würden, sagte Konrad Schneider, der aber auch in einem Satz von 90 Prozent eine Benachteiligung sähe. Sie stelle freie Schulen vor ein Dilemma: "Ermöglicht man den Eltern Schulgeldfreiheit, muss man das auf dem Rücken der Lehrer austragen - oder umgekehrt", sagte Schneider. Die Träger der freien Schulen fordern eine Gleichbehandlung. Insgesamt sei der Entwurf "eine große Chance, die man nicht genutzt hat".
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten, im April soll es eine Anhörung geben. "Es ist fraglich, ob der Landtag die Kraft hat, den Gesetzentwurf noch zu verändern", sagte Martin Herold von der Schulstiftung der Landeskirche Sachsens. Notfalls müssten juristische Konsequenzen gezogen werden, meinte der Stiftungsvorstand. Kultusministerin Kurth dagegen ist zuversichtlich, dass die Neuregelungen vor dem Sommer beschlossen werden und Anfang August in Kraft treten können. Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber Zeit bis Ende 2015 gegeben. In Sachsen gibt es derzeit nach Angaben des Kultusministeriums 380 Schulen in freier Trägerschaft, an denen 61.557 Schüler lernen. Dem stehen rund 1400 staatliche Schulen gegenüber. (epd/so)
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