Für die Stasi-Akten müssen nach Worten des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU), Roland Jahn, neue und zukunftsfähige Strukturen geschaffen werden. Gebraucht würden geeignete Orte der Archivierung und die zeitgemäße Vermittlung der Hinterlassenschaft des DDR-Geheimdienstes, sagte Jahn bei der Vorstellung des 13. Tätigkeitsberichtes der Stasi-Unterlagen-Behörde am Dienstag in Berlin. Das verlange unter anderem Modernisierung und Investitionen in Digitalisierung und archivgerechte Bauten.
Mehr als die Hälfte der 111 Kilometer Stasi-Akten sei derzeit auf zwölf Archiv-Standorte in den östlichen Ländern verteilt. Keiner dieser Standorte sei geeignet für die dauerhafte Nutzung, weil keiner alle Kriterien für archivgerechte Lagerung erfülle. In den vergangenen zwei Jahren habe er dazu zielgerichtet Sondierungen mit den Ländern aufgenommen, sagte Jahn. Die Einbindung der Stasi-Akten in die jeweilige Gedenkstättenlandschaft der Länder sei dabei ein wichtiges Entwicklungskriterium. So könnten sich beispielsweise in Leipzig Stadt und Land am Standort der ehemaligen Bezirksverwaltung der Stasi ein gemeinsames Konzept von Stasi-Unterlagen-Archiv und Gedenkort vorstellen.
Die vergangenen zwei Jahre seien von der Diskussion über den künftigen Umgang mit den Stasi-Unterlagen geprägt gewesen, sagte Jahn. Die Entscheidung des Bundestags vom Juni 2016, den Gesamtbestand des Stasi-Unterlagen-Archivs unter dem Dach des Bundesarchivs zu erhalten und Aktenzugang und Akteneinsicht unverändert weiter zu ermöglichen, bezeichnete der Behördenleiter als "Meilenstein". Es ginge darum "Neues zu schaffen, um den Kern des Alten zu bewahren". Die Grundideen der Arbeit mit den Stasi-Unterlagen sollten so auch den nächsten Generationen erhalten bleiben.
Nach Angaben von Jahn wurden 2015 mehr als 62.000 Anträge und 2016 mehr als 48.000 Anträge auf persönliche Akteneinsicht gestellt. Dazu kamen 2015 und 2016 je rund 1.300 Anträge aus Forschung und Medien sowie in 2015 gut 3.000 und im vergangenen Jahr rund 1.600 Ersuchen auf Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und bei politischen Funktionsträgern.
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