Neue Wege für Gemeinde-Kooperationen
Die Kirchenleitung legt einen Gesetzentwurf zur Strukturreform vor – und eine klare AnsageNachdem die Synode im Herbst nach heftiger Debatte die Richtung vorgegeben hatte, liefern nun Kirchenleitung und Landeskirchenamt die Details für einen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Landeskirche.
Müssen Gemeinden zusammenarbeiten?
Das Ziel ist klar formuliert: In einer »vom Kirchenbezirk gebildeten Region« sollen »in Übereinstimmung mit den von der Kirchenleitung vorgegebenen Grundsätzen der Struktur- und Stellenplanung und der Regionalplanung des Kirchenbezirks nicht weniger als drei volle Gemeindepfarrstellen für mindestens 10 Jahre erhalten bleiben können«, so der Gesetzentwurf. Von Zielgrößen im Jahr 2040 wie im Konzept »Kirche mit Hoffnung« ist keine Rede mehr.
Was ist ein Kirchgemeindebund?
In diesem neuen Modell könnten bis zu acht Gemeinden enger kooperieren als im Schwesterkirchverhältnis – aber selbstständiger bleiben als im Kirchspiel. Anders als das Schwesterkirchverhältnis ist der Gemeindebund eine eigene Körperschaft. Er trägt die Mitarbeiterstellen, übernimmt die Verwaltung und führt auch einen gemeinsamen Haushalt für alle zugehörigen Gemeinden - die allerdings müssen ihm zustimmen und erhalten eigene Haushaltsstellen zu ihrer eigenen Verfügung.
Gemeinsame Aufgaben des Bundes sind außerdem die gemeinsame Planung und Profilierung von Gottesdiensten, Veranstaltungen und Projekten in den Gemeinden sowie die Koordinierung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Senioren sowie der Kirchenmusik, Öffentlichkeitsarbeit und Diakonie. Der Kirchgemeindebund hat einen eigenen Vorstand, in dem aus jeder Gemeinde der Vorsitzende sowie ein weiteres Mitglied des jeweiligen Kirchenvorstandes sitzen.
Bei der Auswahl eines neue Pfarrers dürfen die Vorstände der Gemeinden des betroffenen Seelsorgebezirkes entscheiden, der Bundes-Vorstand ist nur anzuhören.
Was ist neu am Schwesterkirchverhältnis?
Dieses Modell der Zusammenarbeit galt bisher als störanfällig und wenig verbindlich. Um das zu ändern, sollen Schwesterkirchverhältnisse mit mehr als zwei Gemeinden einen gemeinsamen Verbundausschuss bilden. Ihm sollen aus jedem beteiligten Kirchenvorstand jeweils der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied angehören. Er soll Gottesdienste, Veranstaltungen, Projekte und weitere Arbeitsfelder wie auch die Verwaltung gemeinsam koordinieren und profilieren.
Was ist neu am Kirchspiel?
Dem gemeinsamen Kirchenvorstand eines Kirchspiels soll künftig nur noch mindestens ein statt bisher zwei Kirchvorsteher jede beteiligte Gemeinde vertreten. Weil ein Kirchenvorstand höchstens 16 Mitglieder haben darf, können einem Kirchspiel damit bis zu 16 Gemeinden angehören. Auf Wunsch der Gemeinden könnten es auch noch mehr sein – dann allerdings hat nicht mehr jede Gemeinde einen Vertreter im Kirchspiel-Vorstand.
Und wie geht es weiter?
Die Landessynode wird ab dem 13. April über diesen Entwurf diskutieren, vielleicht Änderungen einbauen und am Ende wohl ein Gesetz beschließen.