Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten kann im Haushaltsjahr 2018 über Fördermittel von rund 1,1 Millionen Euro verfügen. Das hat der Stiftungsrat am Montag beschlossen, wie das sächsische Kunstministerium am Dienstag in Dresden mitteilte. Das Geld wird demnach vom Freistaat Sachsen und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bereitgestellt. Die Stiftung fördert unter anderem Sachsens Gedenkstätten und Archive sowie Initiativen in freier Trägerschaft.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert laut Ministerium an die Opfer der NS-Zeit und der kommunistischen Diktatur in DDR und sowjetischer Besatzungszone. Dazu erschließe und bewahre sie »authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts« und gestalte sie »als Orte historisch-politischer Bildung«. Dadurch solle zur »individuellen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit« angeregt und das Engagement für Menschenrechte und Demokratie gestärkt werden.
VERÖFFENTLICHT AM 06.12.2017 Artikel drucken
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