Synode fordert Partnerwahl
Strukturreform: Die Synode eröffnet Kirchgemeinden vier Möglichkeiten der Kooperation – doch zusammengehen werden sie müssen. Und Eigenständigkeit wird einen Preis haben.Mit einem Lächeln steht die protestierende Protestantin in der Sonne vor der Synode. »Visionen entwickeln statt Untergang verwalten« steht auf einem Plakat der gerade acht Demonstranten. Christa Czech ist eigens aus Leipzig angereist. Mit Blindenstock, weil ihre Augen kaum noch sehen können. »Aber es ist meine Kirche«, sagt die kirchliche Verwaltungsmitarbeiterin im Ruhestand. »Wenn sie die Kirche in meiner Nähe zumachen und ich werde blind, kann ich zu keinem Gottesdienst mehr gehen.«
Drinnen in der Dresdner Dreikönigskirche schlug die Synode Haken vor der großen Frage: Die Landeskirche wird in Zukunft weiter schrumpfen und kürzen müssen – nur wie? Die Kirchenleitung hatte auf Wunsch der Synode und nach großem Protest gegen ihr ursprüngliches Reformkonzept ein neues Strukturmodell für Gemeinden mit vier Kooperationsmöglichkeiten geliefert: Schwesterkirchverhältnisse, Gemeindebünde, Kirchspiel, Fusion.
Die Synode hatte so bestellt, und machte es noch komplizierter. Denn ihr Rechtsausschuss strich schon vorab wieder die neue Möglichkeit der Gemeindebünde – und erweiterte Schwesterkirchverhältnisse auf bis zu sechs Gemeinden. Doch dann geschah etwas Denkwürdiges: Einigen Synodalen schwirrte angesichts solch komplizierter Konstrukte mit vielen Gremien der Kopf. »Die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen brauchen Zeit für das Eigentliche unseres Auftrages und nicht für immer neue Strukturfragen«, sagte der Oelsnitzer Synodale Christoph Apitz. »Kirche im biblischen Sinne ist doch nicht mit der Gemeinde als juristische Person gleichzusetzen.«
Der Rechtsanwalt schlug ein äußerst schlankes Strukturgesetz vor: Es sollte Gemeinden nur die Wahl einer Vereinigung lassen – und dafür Zeit für inhaltliche Arbeit freisetzen. Eine große Mehrheit lehnte das ab. »Wir haben als Synode einen langen Lernprozess hinter uns: Es geht nur, wenn wir die Gemeinden vor Ort mitnehmen«, begründete das etwa die Löbauer Synodale Annette-Luise Birkner. Doch noch ein anderer Lernprozess war zu spüren. Nicht wenige Synodale sehen mittlerweile den Preis für das Festhalten an der Eigenständigkeit kleiner Gemeinden: viele Vorstände, viel Abstimmung, viel Reibung – und viel Zeit.
Deshalb lehnten sie eine Ausweitung von Schwesternkirchverhältnissen auf bis zu acht Gemeinden ab. Und deshalb holten sie die Gemeindebünde, die einer Zusammenarbeit von Kirchgemeinden ein festes juristisches Dach bieten, auf den letzten Metern doch wieder in das Strukturgesetz. »Eigenständigkeit hat einen Preis – aber ob er bezahlt werden soll, das muss in den Gemeinden vor Ort entschieden werden«, sagte der Frankenberger Pfarrer Jörg Hänel. Die Kirchvorsteher haben nun die Wahl.
Denn mit nur zwei Gegenstimmen stimmte die Synode nach zwei Tagen voller Wendungen dem Entwurf der Kirchenleitung zu. Und verschärfte ihn an zwei Stellen sogar. Bis zu sechs Gemeinden können ein Schwesterkirchverhältnis und bis zu acht Gemeinden einen Bund bilden, wenn sie ab 2021 »drei volle Pfarrstellen für mindestens 10 Jahre« sichern können – diese hohe Hürde ist neu. Auf dem Land sind dafür nach den Plänen der Kirchenleitung 4000 Gemeindeglieder, in Chemnitz 5000 sowie in Dresden und Leipzig 6000 Gemeindeglieder nötig. Doch solch große Regionen könnten auch im Interesse vieler Gemeindepädagogen und Kantoren sein, die sich auskömmliche Stellen mit klaren Zuständigkeiten wünschen.
Draußen vor der Synode hat Christa Czech nur einen Wunsch: eine solidarische Kirche. »Wenn nicht genug Geld da ist, wünsche ich mir, dass jeder bereit ist zu teilen – so wie es Jesus uns vorgemacht hat.«