Illegale Kirchvorsteher
Altersgrenze: Mit 77 Jahren noch in den Bundestag, mit 72 neuer Bundespräsident – kein Problem. Auch mit 70 in den Kirchenvorstand geht, nur nicht in Sachsen. Das Landeskirchenamt will weiter an der Altersgrenze von 68 Jahren festhalten. Das frustriert nicht nur die Ehrenamtlichen.
Kirchvorsteher jenseits der Altersgrenze: Lothar Franke (l.) und Rudolf Müller arbeiten in der Kirchgemeindevertretung in Benndorf, Kirchspiel Frohburg, obwohl sie bei ihrer Berufung schon älter als 68 Jahre waren. ©
Jens Paul Taubert
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Quelle
DER SONNTAG, Nr. 11 | 18.3.2018
DER SONNTAG, Nr. 11 | 18.3.2018
Tags
Altersgrenze, Kirchenvorstand, Wählbarkeit, Kirchvorsteher, Landessynode, Altersregelung, Ehrenamt, Gemeindeleitung
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