Lieber Marcel Schneider, Herr Flessing, Beobachter,
die Frage ist, was ist eine Straftat und was ist eine Ordnungswidrigkeiten, was ist dabei Politik?
So sind sitzen von 100 Gefangenen in einer JVA 25 nur eine relativ kurze Strafe für Schwarzfahren mit der Bahn ab. Meist nur im Nahverkehr, und oft auch nur wegen 2 oder 3 mal, was sie aber zum Verbrecher macht.
Daher fordert nun der Richterbund diesen Straftatbestand abzuschaffen. Solches Schwarzfahren in Ordnungswidrigkeit einzustufen. Nur Bußgeld anfällt. Was u. a. vom Harz 4 in Inkasso in Raten abgezogen werden könnte, wär nicht zahlt. Doch unsere Politiker möchte sie zu den Straftätern zählen, warum auch immer oder weil es vielleicht meistens nur Deutsche sind die man so erwischt?
Gemeinschaft statt Gefängnis
Rückfällig: Viele Häftlinge kommen nach ihrer Entlassung wieder ins Gefängnis – und sind in einem Kreislauf gefangen. Christen suchen neue Wege des Strafvollzugs – und der Versöhnung.Gitter und Gefängnis klingen nach Sicherheit. Doch die Wahrheit ist: Viele Inhaftierte werden rückfällig. Jeder zweite jugendliche Häftling und jeder dritte erwachsene muss innerhalb von neun Jahren erneut in den Knast, zeigt eine Studie des Bundesjustizministeriums. Erneut straffällig werden in diesem Zeitraum sogar 80 Prozent der jugendlichen und 63 Prozent der erwachsenen Häftlinge, besonders oft wegen Körperverletzung. Samt Leid für die Opfer – und am Ende auch für die Täter.
»Im geschlossenen Vollzug ist es eben sehr schwierig, ein verantwortliches Leben in Freiheit zu erlernen«, sagt der Theologe und Sozialpädagoge Professor Ulfrid Kleinert, Vorsitzender des Beirates der Dresdner Justizvollzugsanstalt. »Für eine bessere Resozialisierung der Rechtsbrecher müsste es für viele von ihnen statt Gefängnis mehr offene und ambulante Angebote geben.« Deshalb wirbt der Dresdner Professor mit dem Verein Hammer Weg e.V. für ein eigenes Resozialisierungsgesetz in Sachsen.
Auch die EKD macht sich für neue Wege der Wiedergutmachung und der Versöhnung zwischen Opfern und Tätern außerhalb von Gefängnismauern stark. Jesus wollte nicht Vergeltung – sondern die Sünder »in die Gemeinschaft zurückholen und auch die Gemeinschaft dadurch heilen«, heißt es in den Leitlinien der evangelischen Gefängnisseelsorge. Auch das Bundesverfassungsgericht stellt die Resozialisierung als Ziel über den Strafvollzug. Viele Gesetze in Deutschland folgen dem mittlerweile. Die sächsischen Justizvollzugsgesetze räumten der Resozialisierung bereits heute eine hohe Priorität ein, antwortet Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) dem SONNTAG. »Die Schaffung eines gesonderten Resozialisierungsgesetzes halte ich daher derzeit nicht für erforderlich, weil wir Resozialisierungsmaßnahmen bereits in unserer täglichen Arbeit in den Anstalten aufgrund bestehender Gesetze umsetzen.«
Doch Tatsache ist auch: Nur 5,5 Prozent der Inhaftierten in Sachsen sitzen derzeit im offenen Vollzug, der tagsüber eine Arbeit außerhalb der Gefängnismauern erlaubt und besonders auf ein verantwortliches Leben in Freiheit vorbereitet. In Berlin sind es gut 25 Prozent. »Die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten sind gegeben, werden aber nicht hinreichend genutzt«, kritisiert Katja Meier, die justizpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. »Hauptursachen hierfür sind die eklatante Überbelegung in nahezu allen sächsischen Gefängnissen und der chronische Personalmangel. Aber auch die dringend notwendigen Therapieplätze können nicht flächendeckend vorgehalten werden.« So wie Meier plädierten bei einer Anhörung des Landtages auch vier namhafte Justiz-Experten für die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung von Stand und Problemen bei der Resozialisierung in Sachsen.
Der Rechtspolitiker der SPD-Landtagsfraktion, Harald Baumann-Hasske, und die CDU-Landtagsvizepräsidentin Andrea Dombois können sich eine solche Arbeitsgruppe ebenfalls vorstellen, wie sie dem SONNTAG erklären. Die Federführung solle dabei aber beim Justizministerium liegen, so die CDU-Politikerin Dombois. Die Grünen dagegen dringen ebenso wie Professor Ulfrid Kleinert auf eine unabhängige Leitung der Kommission.
»Gerade die Inhaftierten mit Kurz- und Ersatz-Freiheitsstrafen lernen im Gefängnis eher für eine kriminelle Karriere«, hat Kleinert beobachtet. Eine Alternative für solche Rechtsbrecher wären neue Möglichkeiten, wie sie den angerichteten Schaden wieder gutmachen können. »Und dass sie Sensibilität für die Opfer gewinnen«, sagt Ulfrid Kleinert. »So etwas kommt im Gefängnis ganz selten vor.«
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